Ethikrichtlinien

Ethikrichtlinien

0. Präambel

Der BIB International e.V. ist eine politisch, weltanschaulich und religiös neutrale, unabhängige Vereinigung aller an der Individualpsychologie Interessierten. Bei der Förderung, Anwendung und Verbreitung der Individualpsychologie im beruflichen und privaten Umfeld vertritt der Verein die ideellen, fachlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder.

Basis der Arbeit des BIB International e.V. ist die von Alfred Adler begründete, tiefenpsychologisch fundierte Individualpsychologie. Sie zeichnet sich aus durch ihr ganzheitliches Bild des Menschen, der als selbstbestimmt in den sozialen Bezügen seiner Umgebung gesehen wird.

Jeder, der die Individualpsychologie anwendet, trägt aufgrund seines Wissens eine besondere Verantwortung gegenüber sich selbst, seinen Klienten und seiner Umwelt. Die ethischen Richtlinien dienen dem Schutz des Anwenders der Individualpsychologie sowie dem besonderen Schutz seiner Klienten. Sie sind verbindlich und verpflichtend für alle Mitglieder des BIB International e.V.

1. Grundsätze

Ethische Grundlage des BIB International e.V. bildet das humanistische Menschenbild der Individualpsychologie. Der Mensch wird verstanden als eigenverantwortliches, zielgerichtet handelndes Wesen, welches mit seiner gesamten Umgebung untrennbar verbunden ist. Jeder Mensch ist einzigartig und alle Menschen sind gleichwertig. Jeder trägt durch sein Handeln Verantwortung für die Gemeinschaft.

  • Die Mitglieder des BIB International e.V. verpflichten sich die Würde des anderen zu achten, ihn gleichwertig zu behandeln und seiner Individualität Rechnung zu tragen.

  • Dieses geschieht im Bewusstsein der Verantwortung, die jeder für sich, andere und seine Umwelt trägt.

  • Die Förderung der Gemeinschaft verlangt das Denken in Beitrag für die Gemeinschaft und die Übernahme von konkreten sozialen Aufgaben.

  • Die Mitglieder des Verbandes wirken im Rahmen ihrer Qualifikation durch ermutigendes Verhalten, um so die Selbständigkeit und das Gemeinschaftsgefühl des Anderen zu fördern.
  • Auseinandersetzungen gleich welcher Art werden konstruktiv geführt, im Sinne einer Streitkultur, die die Handlung von der handelnden Person trennt.

  • Die Mitglieder handeln gegenüber ihren Mitmenschen jederzeit nachvollziehbar, sauber und transparent.

2. Handlungsrichtlinien

Die Mitglieder des BIB International e.V. richten ihre Gesinnung und ihr Handeln nach den oben genannten Grundsätzen aus. In der konkreten Umsetzung bedeutet dies:

  • Selbstbestimmtheit
    Die Richtung und Schwerpunkte der Beratung liegen in der Entscheidung und Verantwortung des Klienten. Der Berater/ Coach gibt Impulse und Anregungen, bietet also eine Hilfe zur Selbsthilfe an.

  • Schweigepflicht
    Berater/ Coaches verpflichten sich, über die Inhalte von Beratungsgesprächen gegenüber Dritten der Schweigepflicht nachzukommen.

  • Distanzgebot
    Der Berater/ Coach hat den Beratungsprozess derart zu gestalten, dass Objektivität und Distanz gewahrt bleiben, ohne den Klienten zu manipulieren und ohne Abhängigkeit vom Coach/ Berater zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind auch Private Beziehungen zum Klienten entsprechend zu gestalten.

  • Ausschluss von Missbrauch
    Der Berater/ Coach darf seine Position und seinen Vorsprung an Fachwissen nicht missbrauchen. Die Beziehung zum Klienten ist so zu gestalten, dass eine Arbeitsbeziehung unter gleichwertigen Menschen entsteht. Die Entscheidungsfreiheit und Eigenständigkeit des Klienten muss gewahrt bleiben.

  • Fairer Wettbewerb
    Der Umgang der Mitglieder des BIB International e.V. untereinander sowie mit externen Konkurrenten ist durch Respekt und Fairness gekennzeichnet. Unsachliche Kritik, persönliche Abwertungen und unlauterer Wettbewerb stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen des Berufsverbandes und sind zu unterlassen. Gleichzeitig wirkt ein transparenter offener Wettbewerb auf der Basis der individualpsychologischen Grundsätze zwischenmenschlich konstruktiv und die Verbandsziele fördernd.

  • Kontinuierliche Selbstreflexion
    Zur Umsetzung der hier genannten ethischen Grundsätze und Handlungsrichtlinien ist eine kontinuierliche Selbstreflexion wichtig und für Coaches und Berater unumgänglich. Dazu können kollegiale Gespräche, Einzelberatung, Gruppen, Supervision und Arbeitskreise dienen.

Besonderheiten für:

Professionelle Coaches, Berater, Supervisoren, Analytiker und Psychotherapeuten sind in besonderem Maße ihrer Verantwortung und den Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung verpflichtet, z.B. den Bedingungen des Settings, ihrer Schweigepflicht auch bezüglich der Dokumentation, dem Supervisionsgebot etc.

Akkreditierte Ausbildungsinstitute stehen in der Verantwortung, das berufliche Handwerkszeug, unter Berücksichtigung der hier genannten berufsethischen Grundsätze, zu lehren.

3. Forschung und Lehre

Die Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom Januar 1998 aufnehmend, werden für die Arbeit des BIB International e.V. die folgenden Grundsätze spezifiziert:

  • In der Forschung mit Menschen ist die Würde und der Persönlichkeitsschutz der teilnehmenden Personen zu gewährleisten. Die Teilnahme an Versuchen kann ausschließlich freiwillig erfolgen. Versuche mit Personen, die zum Untersucher in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen sind unzulässig. Persönliche Daten und Auskünfte der Versuchspersonen sind vertraulich im Sinne des Datenschutzes zu behandeln.

  • Wer in der Forschung tätig ist, trägt eine besondere Verantwortung für die wissenschaftliche Durchführung, Ergebnisinterpretation und Verbreitung seiner Arbeit. Die allgemein gültigen Regeln wissenschaftlicher Arbeit sind hierbei zu beachten. Insbesondere ist fremde Einflussnahme auszuschließen. Wissenschaftlichkeit zeichnet sich aus durch die Bereitschaft, Irrtümer zu korrigieren, Erkenntnisse zu dokumentieren und zu veröffentlichen, auch wenn sie der eigenen Hypothese widersprechen.

  • In der Veröffentlichung von Ergebnissen ist auf eindeutige Darstellung zu achten. Die eigene Sichtweise und Interpretation ist klar herauszustellen. Beiträge von anderen (z.B. Kollegen, Vorgängern) sind explizit kenntlich zu machen.

  • Der Lehrer oder Ausbilder trägt durch seine Stellung gegenüber den Lernenden besondere Verantwortung. Er hat darauf zu achten, dass er seine Rolle nicht zu privatem Vorteil nutzt. Die Würde und das Wohl der Lernenden sind zu beachten, persönliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  • Psychologische Beratung und Behandlung von Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Berater stehen, ist unzulässig.

  • Wissen ist nie objektiv, sondern immer geprägt von der persönlichen Geschichte und dem eigenen Lebensstil. Persönliche Erweiterung des Wissens ist nur möglich durch Selbstauseinandersetzung, konstruktive Kritik und Offenheit für Andersdenkende. Dies zu fördern muß sowohl Ziel der Verbandsarbeit als auch der Seminararbeit der akkreditierten Institute sein.

4. Schiedsgericht

Sollten Mitglieder gegen diese Grundsätze und Richtlinien verstoßen, findet die Schiedsgerichtsordnung gemäß § 13 der Satzung Anwendung.

Die Grundsätze und Handlungsrichtlinien stellen den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar. Sie werden in Inhalt und Umfang bei Bedarf weiterentwickelt.

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